Vollnarkose bei Zahnbehandlungen
Eine Vollnarkose kann in ausgewählten Situationen erwogen werden, etwa bei ausgeprägter Zahnarztangst, langen oder umfangreichen Eingriffen, eingeschränkter Kooperationsfähigkeit oder besonderen klinischen Anforderungen. Sie ist nicht automatisch für jeden Patienten oder jeden Eingriff geeignet.
Die Entscheidung erfordert die Beurteilung durch Zahnarzt und Anästhesieteam, die Prüfung der Krankengeschichte und gegebenenfalls weitere Untersuchungen. Die Behandlung muss in einer Einrichtung mit geeigneter Ausstattung, Überwachung und Notfallmöglichkeiten erfolgen.